Das neue Schulgesetz in Hessen

Der Hessische Landtag hat in seiner Sitzung am 2. Mai 2017 die Novelle des Hessischen Schulgesetzes beschlossen. Die Änderungen betreffen auch Grundschulen.

Mit dem neuen Schulgesetz verfolgt die Landesregierung die drei Ziele.

  • die Qualität von Schule und Unterricht zu sichern und zu entwickeln,
  • Schülerinnen und Schüler bestmöglich individuell zu fördern und
  • die Wahlfreiheit und Chancengleichheit im hessischen Bildungssystem zu stärken.

Außerdem sollen mit dem neuen Schulgesetz der Ausbau des Ganztagsangebotes mit dem „Pakt für den Nachmittag“ und der Bereich Inklusion weiterentwickelt, die Berufsorientierung gestärkt und die Wahlfreiheit bei den verschiedenen Bildungsgängen gewährleistet werden. Mit der Gesetzesnovelle wird unter bestimmten Rahmenbedingungen Sponsoring an Schulen erlaubt.

Weitere Informationen zur Novelle des Hessischen Schulgesetzes finden sich zum Beispiel hier:

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Über Helmuth Braun

Helmuth Braun posts about culture, structure and strategy in financial services. Helmuth Braun schreibt über Kultur, Struktur und Strategie in Banken und Sparkassen.
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