Der Hessische Landtag hat in seiner Sitzung am 2. Mai 2017 die Novelle des Hessischen Schulgesetzes beschlossen. Die Änderungen betreffen auch Grundschulen.
Mit dem neuen Schulgesetz verfolgt die Landesregierung die drei Ziele.
- die Qualität von Schule und Unterricht zu sichern und zu entwickeln,
- Schülerinnen und Schüler bestmöglich individuell zu fördern und
- die Wahlfreiheit und Chancengleichheit im hessischen Bildungssystem zu stärken.
Außerdem sollen mit dem neuen Schulgesetz der Ausbau des Ganztagsangebotes mit dem „Pakt für den Nachmittag“ und der Bereich Inklusion weiterentwickelt, die Berufsorientierung gestärkt und die Wahlfreiheit bei den verschiedenen Bildungsgängen gewährleistet werden. Mit der Gesetzesnovelle wird unter bestimmten Rahmenbedingungen Sponsoring an Schulen erlaubt.
Weitere Informationen zur Novelle des Hessischen Schulgesetzes finden sich zum Beispiel hier:
- Hessisches Kultusministerium, Pressemitteilung vom 2. Mai 2017 „Kultusminister Lorz erfreut über Verabschiedung der Schulgesetznovelle„
- Gesetzestext Hessisches Schulgesetz
- Frankfurter Neue Presse, Artikel vom 2. Mai 2017 „Neues Schulgesetz erlaubt Sponsoring an Hessens Schulen„
- Schüler- und Elternvertretung und der GEW Hessen Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft: gemeinsame Pressemitteilung vom 2. Mai 2017
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